Corona - Informationen
Hier finden sie aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie, die das Kreisgebiet und die Verwaltung betreffen.
Corona-3G-Regelung in den Kreishäusern
Bitte beachten Sie, dass in allen Kreishäusern des Landkreises Helmstedt aktuell die Corona-3G-Regelung gilt. Sollten Sie zu einem persönlichen Termin in eines der Kreishäuser kommen, ist ein Vorzeigen des Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines Testnachweises (nicht älter als 24 Stunden) einer zertifizierten Teststelle erforderlich. Mit dieser Maßnahme kommen wir nicht nur den gesetzlichen Regelungen nach, wir führen diese Kontrollen sowohl zu Ihrem als auch zu unserem Schutz durch. Wir bitten um Verständnis!
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche finden Sie im Organigramm der Kreisverwaltung. Die Telefone sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Abweichend hiervon gilt für die Führerscheinstelle, dass täglich von 8:00 bis 11:30 Uhr und zusätzlich Dienstags von 14:00 bis 17:00 Uhr keine Termine notwendig sind.
Bitte beachten Sie außerdem, dass während eines Termins maximal 2 Zulassungsvorgänge bearbeitet werden können. Wenn Sie weitere Vorgänge haben, buchen Sie bitte einen weiteren Termin. Bei Zulassungen in Vollmacht vergessen Sie nicht das vom Halter unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
Änderungen in der Zulassungsstelle: Kein Zutritt ohne Kennzeichenschilder
Damit den COVID19-Maßnahmen, insbesondere der Reduzierung des persönlichen Kontakts auf ein Minimum, bestmöglich Rechnung getragen wird, müssen Bürger die Kennzeichen für ihr Fahrzeug bereits vor dem Erscheinen zum Termin in der Kfz-Zulassungsstelle prägen lassen.
Dazu ist es nötig, dass man sich für die gewünschte Zulassung vorher ein Kennzeichen reserviert oder 05351 121-1000 bzw. sich unter 05351 121-1000 ein Kennzeichen "aus der Reihe" zuteilen lässt (falls man kein Wunschkennzeichen haben möchte). Schilderpräger fertigen die Kennzeichen ohne den von der Kfz-Zulassungsstelle ausgestellten Prägezettel an. Wird dennoch ohne Kennzeichenschilder vorgesprochen, erfolgt keine Bearbeitung, sondern es muss unter 05351 121-1000 ein neuer Termin vereinbart werden.