Sofern die Beträge zu den Fälligkeitsterminen geändert werden sollen, ist dies nur durch die Änderung der Einstufung des Vorausveranlagungsgewichtes für einen Abfallbehälter möglich.
Diese Änderung kann nur schriftlich vom Grundstückseigentümer beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur bei Vorlage eines besonderen Grundes, wie zum Beispiel einem Renovierungsende oder dem Einzug/Auszug von mehreren Personen möglich ist.
Aufgrund der mit der Änderung verbundenen Kosten (Bescheiderstellung, Versendung) muss die Erhöhung oder die Verminderung des Vorausveranlagungsgewichtes die Festsetzung der Gesamtjahresgebühren um mindestens 10,00 Euro verändern.
Die Änderung aufgrund der Angabe der gewünschten Fälligkeitsbeträge Ihrerseits ist leider nicht möglich. Dererlei Anträge können nicht bearbeitet werden.

