Aktionsplan Inklusion - Der Landkreis Helmstedt stellt vor:
Der Kreistag des Landkreises Helmstedt beschloss am 09.12.2020 den 1. Aktionsplan Inklusion für den Landkreis Helmstedt. Dieser Aktionsplan soll dazu beitragen, in den nächsten Jahren den übergreifenden Zielen der UN-BRK (Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung) auf Kreisebene schrittweise näher zu kommen. Durch mehr Inklusion und Teilhabe soll die Lebensqualität nicht nur für Menschen mit Behinderungen sondern für alle Bürgerinnen und Bürger verbessert werden.
Die im Aktionsplan aufgeführten 37 konkreten Maßnahmen gehen zurück auf die Mitwirkung von Betroffenen bzw. deren Angehörigen oder Betreuerinnen und Betreuer, von Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie von unterschiedlichen Experteninnen und Experten. Die Maßnahmen sollen der inklusiven Gestaltung vielfältiger Lebensbereiche wie zum Beispiel Freizeit, Sport, Kultur, Mobilität, Bildung, Soziales, Älter werden, Arbeit, Erwachsenenbildung, Ausbildung und Integration dienen.
Landrat Gerhard Radeck verbindet mit dem 1. Aktionsplan die Hoffnung, dass durch inklusives Handeln der Landkreis Helmstedt zu einem noch beliebteren Lebens- und Arbeitsort werden wird, in dem sich alle Menschen in ihrer Vielfalt zu Hause fühlen können. Ferner komme ein inklusiv gestalteter Sozialraum nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern letztendlich allen Menschen zugute.
Der vorliegende 1. Aktionsplan Inklusion und die enthaltenen Maßnahmen sind nicht als abgeschlossen zu betrachten. Der Landkreis wird vielmehr regelmäßig die Umsetzung der Maßnahmen evaluieren und neue Maßnahmen entwickeln. So werden die Arbeitsgruppen im Jahr 2020 fortgeführt und eine Fortschreibung des Aktionsplans gewährleistet.
Haben Sie eher Interesse an einem gedruckten Exemplar, schreiben Sie bitte eine Mail an inklusion@landkreis-helmstedt.de.
Wenn Sie Vorschläge für `mehr Inklusion` im Landkreis Helmstedt einbringen möchten, können Sie sich auch sehr gerne an diese Mailadresse der Inklusionsbeauftragten des Landkreises wenden.
Eine Frist für das Einreichen von Themen gibt es nicht, da der Aktionsplan auf Dauer angelegt ist und regelmäßig fortgeschrieben wird.

