Aufgaben des Beirates für Menschen mit Behinderung
Ein wenig Hintergrundwissen:
Aufgrund der Niedersächsischen Landkreisordnung und des Behindertengleichstellungsgesetzes ist der Beirat für Menschen mit Behinderungen eine Pflichtaufgabe des Landkreises Helmstedt. Dieser Pflicht ist der Kreistag des Landkreises Helmstedt in seiner Sitzung am 19.12.2008 nachgekommen.
Der Beirat führt den Namen „Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Helmstedt“ und hat seinen Sitz im Kreishaus, Südertor 6, 38350 in Helmstedt.
Der Beirat ist unabhängig, insbesondere weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden!
Die Aufgaben des Beirates:
- den Landkreis Helmstedt bei der Verwirklichung der Zielsetzung des NBGG zu unterstützen.
Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
- Der Beirat hat dabei insbesondere Vorschläge und Anregungen zu machen, entgegen zu nehmen, auszuwerten und an zuständige Stellen weiter zu leiten.
- Der Beirat informiert die Bevölkerung über Belange behinderter Menschen
- Der Beirat wirkt beratend bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen des Landkreises mit, die Menschen mit Behinderungen betreffen oder betreffen können.
Wie setzt sich der Beirat zusammen?
Der Beirat besteht aus 14 ordentlichen Mitgliedern und einem beratenden Mitglied. Bei der Zusammensetzung des Beirates sollen Frauen und Männern jeweils zur Hälfte berücksichtigt werden.
Die ordentlichen Mitglieder beruft der Kreisausschuss für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode. Bei der Berufung sollen Menschen mit Behinderungen angemessen und vorrangig berücksichtigt werden. Die Berufung erfolgt auf der Grundlage von Vorschlägen.
Die Grundlage der Vorschläge erfolgt durch
- die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Helmstedt (5 Mitglieder, davon mindesten 2 Personen mit Behinderung)
- der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gGmbH (1 Mitglied)
- des Sozialverbandes Deutschland e.V. – Kreisverband Helmstedt (1 Mitglied)
- des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e.V. – Kreisgruppe Helmstedt (1 Mitglied)
- des KreisSportBundes Helmstedt e.V. (1 Mitglied)
- der Agentur für Arbeit Helmstedt (1 Mitglied)
- Kreistagsabgeordnete (3 Mitglieder)
- sowie die Gleichstellungsbeauftrage des Landkreises Helmstedt
An den Sitzungen des Beirates nimmt der zuständige Vorstand der Kreisverwaltung oder ein/e Vertretung beratend teil.
Die ordentlichen Mitglieder des Beirates nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Sie müssen ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Landkreis Helmstedt haben.
© Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Helmstedt
