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Brandschutz
Brandschutz
Dem Landkreis obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung.
Darunter fällt z. B.:
- die Kreisfeuerwehr einzusetzen
- Kreisfeuerwehrbereitschaften aufzustellen
- Alarm- und Einsatzpläne der Kreisfeuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben sowie Alarmübungen der Kreisfeuerwehr durchzuführen
- eine Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle einzurichten, ständig zu besetzen und zu unterhalten
- die zur überörtlichen Alarmierung und Kommunikation erforderlichen Anlagen einzurichten und zu unterhalten, soweit nicht der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt werden kann
- Feuerwehrtechnische Zentralen zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten und zu unterhalten
- Ausbildungslehrgänge durchzuführen
- die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz zu beraten
- die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren zu fördern und die Freiwilligen Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft zu überprüfen
- Bereitstellung von Spezialfahrzeugen und Spezialdiensten
- Ausstattung der Kreisfeuerwehr mit Material und Fahrzeugen
- Zahlung von Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger und Ausbilder
- Verwaltung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer, und Zuweisungen an die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis Helmstedt
| 32.2 - Brand- und Katastrophenschutz | |
| Rosenwinkel 8 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1783 Telefax: +49 5351 121-1624 E-Mail: abteilung322@landkreis-helmstedt.de | Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00 |


