Einwohnerbeteiligung
Das NKomVG sieht vielfältige Möglichkeiten der Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner an der Kreistagsarbeit vor.
Die Sitzungen des Kreistages und seiner Fachausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Nur aus besonderem Grund, meist aus datenschutzrechtlichen Aspekten, wird über einzelne Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Lediglich die Sitzungen des Kreisausschusses sind immer nichtöffentlich.
Zu Beginn einer Sitzung des Kreistages und seiner Fachausschüsse kann eine Einwohnerfragestunde unter Leitung der/des Vorsitzenden stattfinden. Dort können Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten des Landkreises gestellt werden, die vom Landrat beantwortet werden. Es können zwei Zusatzfragen gestellt werden. Eine Diskussion findet jedoch nicht statt.
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Einwohnerantrag zu stellen, wenn sie möchten, dass der Kreistag über eine bestimmte Angelegenheit berät. Dies können jedoch nur Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sein, für die der Kreistag auch zuständig ist (s. unten). Erforderlich für einen Einwohnerantrag sind derzeit mindestens 2.500 Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises. Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Mit einem Bürgerbegehren und einem Bürgerentscheid können die Bürgerinnen und Bürger im Wege der unmittelbaren Demokratie direkt Einfluss auf das Geschehen im Landkreis nehmen. Auch hier können nur Aufgaben betroffen sein, für die der Kreistag im eigenen Wirkungskreis zuständig ist. Mit dem Bürgerbegehren wird zunächst beantragt, dass die zur Wahl des Kreistages berechtigten Kreiseinwohnerinnen und -einwohner über eine Angelegenheit des Kreistages mittels eines Bürgerentscheides entscheiden. Für das Bürgerbegehren sind die Unterschriften von mindestens 10 % der zum Kreistag Wahlberechtigten notwendig. Der Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Kreistagsbeschluss.
Die einfachste Art der Einwohnerbeteiligung sind Anregungen und Beschwerden, die jede Person einzeln oder in Gemeinschaft in Angelegenheiten des Landkreises schriftlich an den Kreistag richten kann.
Unter der Rubrik Sitzungsdienst können Sie sich über die aktuelle Kreistagsarbeit informieren. Dort können öffentliche Beschlussvorlagen und Sitzungsprotokolle eingesehen werden. Anregungen und Beschwerden können auch an die E-Mail-Adresse unter Kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de gerichtet werden.
