Prävention Kinder- und Jugendschutz
Präventionsangebote im Landkreis Helmstedt
Begründet auf dem § 14 SGB VIII haben die beteiligten Institutionen, Behörden und Organisationen der Arbeitsgruppe „Prävention“ die folgenden Angebote für den Landkreis Helmstedt zusammengetragen.
Rechtgrundlage:§ 14 SBG VIII
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen 1.) junge Menschen befähigen, sich vor gefährlichen Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, 2.) Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährlichen Einflüssen zu schützen.
Prävention ist mit der Lebenswelt der Betroffenen verbunden. Die Präventionsarbeit orientiert sich an den Bedürfnissen der Klienten und ändert sich daher stetig. Die hier aufgeführten Angebote werden regelmäßig überprüft, ergänzt und gepflegt.
Die Präventionsangebote werden in folgenden Unterthemen geordnet:

