Abfallwirtschaftskonzept
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier der Landkreis Helmstedt, haben für ihr Gebiet nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie des Niedersächsischen Abfallgesetzes ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen. Das Abfallwirtschaftskonzept enthält in Bezug auf die Abfälle, die der Landkreis Helmstedt zu entsorgen hat, die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung.
Der Kreistag des Landkreises Helmstedt hat unter dem 04.04.2008 die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeitraum von 2007 bis 2012 beschlossen.
Die Fortschreibung finden Sie hier:

