Zusammenwirken des Kreistages mit anderen Organen und Gremien
Neben dem Kreistag sind der Landrat und der Kreisausschuss weitere Organe des Landkreises mit eigenen Entscheidungskompetenzen.
Der Kreisausschuss bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor, d.h. dass grundsätzlich jeder Beschluss des Kreistages zuvor im Kreisausschuss beraten werden muss. Dies soll den Abgeordneten ermöglichen, sich mit der jeweiligen Angelegenheit intensiv auseinanderzusetzen, und soll übereilte Entscheidungen des Kreistages verhindern.
Der Kreisausschuss entscheidet über diejenigen Angelegenheiten, für die weder der Kreistag noch der Landrat zuständig sind. Durch diese "Lückenfunktion" fallen viele wichtige Entscheidungen in den Zuständigkeitsbereich des Kreisausschusses. Ferner beschließt der Kreisausschuss über Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises.
Die Sitzungen des Kreisausschusses sind nicht öffentlich.
Der Landrat wiederum bereitet die Beschlüsse des Kreisausschusses vor und beteiligt dabei die Fachausschüsse. Die Vorbereitung soll diese Beschlussorgane in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen in Kenntnis aller wichtigen Aspekte treffen zu können. Üblicherweise geschieht dies mit einer Beschlussvorlage.
Der Landrat führt die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses aus. Er ist Leiter der Verwaltung und erledigt mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist aber auch Repräsentant des Landkreises.
Die Fachausschüsse haben grundsätzlich keine eigenen Entscheidungszuständigkeiten. Das neue NKomVG räumt dem Kreistag aber erstmals die Möglichkeit ein, den Fachausschüssen in bestimmten Angelegenheiten eigene Beschlusskompetenzen zu übertragen. Der Kreistag hat bislang davon bewusst keinen Gebrauch gemacht. Die Fachausschüsse dienen aber auch ohne eigene Entscheidungskompetenzen der Entlastung des Kreistages und des Kreisausschusses, da viele Einzelheiten bereits in den Ausschüssen erläutert und erörtert werden können. Außerdem können die jeweiligen Ausschussmitglieder ihr entsprechendes Spezialwissen einbringen.
