Jagd & Waffen
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Das Jagdrecht ist ein privatrechtliches Nutzungsrecht am Grundstück.
Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel.
Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten. Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, sich krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild anzueignen.
Jagd und Hege sind so durchzuführen, dass:
- die biologische Vielfalt und ein artenreicher und gesunder Wildbestand in angemessener Zahl im Rahmen einer maßvollen und nachhaltigen Wildbewirtschaftung erhalten bleiben,
- die natürlichen Bedingungen für das Vorkommen der einzelnen Wildarten erhalten bleiben,
- auch außerhalb des Waldes Deckung und Ruhezonen sowie Äsungsflächen für das Wild geschaffen werden, soweit dadurch die Lebensräume anderer besonders geschützter wild lebender Tierarten und besonders geschützter Pflanzenarten nicht beeinträchtigt werden und die Nutzungsinteressen der bei Jagdpacht zur Duldung im Rahmen von Verträgen verpflichteten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nicht entgegenstehen,
- Wildschäden und sonstige Beeinträchtigungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Natur und Landschaft möglichst vermieden und ökologische Erfordernisse berücksichtigt werden.
Neben der Wilddichte können als Folge ständiger Störungen durch Erholungsverkehr, Tourismus, sportliche Aktivitäten und unsachgemäße Jagdausübung erhöhte Wildschäden auftreten. Dem Faktor Ruhe kommt daher eine entscheidende Bedeutung für die Verminderung von Schäden zu.
Bundes- und Niedersächsisches Jagdgesetz regeln den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten. Nicht alle dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten haben eine Jagdzeit.
Jagdausübungsberechtigte und bestätigte Jagdaufseher sind zum Jagdschutz befugt. Dieser umfasst den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot und Wildseuchen.
Rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung in Niedersachsen ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005. Nach diesen Vorgaben richtet sich die Durchführung der Jägerprüfung. Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile, die Schießprüfung mit Büchse und Flinte, die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung.
Die Prüflinge werden im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil jeweils in fünf Fachgebieten geprüft. Hierbei müssen sie ihr Wissen über Wild und andere frei lebende Tierarten, über Jagdwaffen und Fanggeräte, über Naturschutz, Hege und den Jagdbetrieb, die Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhunde und jagdliches Brauchtum sowie über das Jagd- und Waffenrecht und andere relevante Rechtsbereiche unter Beweis stellen.

Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (gelbe Waffenbesitzkarte [WBK]) als einzelner Sportschütze beantragen

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder Munition mit vorhandener grüner Waffenbesitzkarte beantragen

Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition Erteilung

Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen

Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland Verlängerung

Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen

Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
| 32.13 - Jagd / Waffen / Gewerbe | |
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- Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte
- Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und Munition (privat)
- Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und Munition (gewerblich)
- Erlaubnis zur/zum Waffenherstellung/Waffenhandel oder Stellvertretererlaubnis
- Registrierung / Erfassung der Jäger, die erlegtes Wild oder Fleisch von erlegtem Wild in den Verkehr bringen

