Sofern das Behältervolumen nicht ausreicht oder der Behälter aus Platzgründen getauscht werden soll, so ist dies jederzeit möglich. Der Antrag kann nur schriftlich vom Grundstückseigentümer gestellt werden.
Dabei ist zu beachten, dass gem. § 3 Abs. 6 der Abfallgebührensatzung für den Behälteraustausch eine Tauschgebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben wird.
Allerdings bleibt bei dem Tausch eines 240 l Restabfallbehälters in einen 120 l Restabfallbehälter oder umgekehrt die Grundgebühr unverändert. Die Höhe der Grundgebühr entnehmen Sie bitte Ihrem gültigen Jahresvorausveranlagungsbescheid.

