Abfall: Austausch eines Abfallbehälters

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Frau D. Blatz (Königslutter, Nord-Elm, Velpke)Standort anzeigen
Amt / Bereich
16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz16.1 - Untere Abfallbehörde › 16.12 - Hausmüll und Gebühren
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2515
E-Mail:
Frau K. Uhlich (Büddenstedt, Grasleben, Heeseberg, Helmstedt, Lehre, Schöningen)Standort anzeigen
Amt / Bereich
16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz16.1 - Untere Abfallbehörde › 16.12 - Hausmüll und Gebühren
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2514
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Sofern das Behältervolumen nicht ausreicht oder der Behälter aus Platzgründen getauscht werden soll, so ist dies jederzeit möglich. Der Antrag kann nur schriftlich vom Grundstückseigentümer gestellt werden.

Dabei ist zu beachten, dass gem. § 3 Abs. 6 der Abfallgebührensatzung für den Behälteraustausch eine Tauschgebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben wird.

Allerdings bleibt bei dem Tausch eines 240 l Restabfallbehälters in einen 120 l Restabfallbehälter oder umgekehrt die Grundgebühr unverändert. Die Höhe der Grundgebühr entnehmen Sie bitte Ihrem gültigen Jahresvorausveranlagungsbescheid.

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Tauschgebühr in Höhe von 30,00 Euro je Behälter an.