Abfall: Biotonne Plus (Vignette)

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Allgemeine Informationen

Informationen über die Biotonne Plus

Im Landkreis Helmstedt besteht ab dem 01.01.2016 durch die „Biotonne Plus“ weiterhin die Möglichkeit Baum- und Strauchschnitt zu entsorgen. Ihre „normale“ Biotonne kann durch die entsprechende Jahresvignette zur „Biotonne Plus“ umgewandelt werden.

Was ist die Biotonne Plus?

Mit der Einführung der „Biotonne Plus“ entfällt für die „normale“ Biotonne die Möglichkeit der Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt neben der Biotonne. Das bedeutet, dass ab 01.01.2016 Baum- und Strauchschnitt nur noch neben der „Biotonne Plus“ bereitgestellt werden kann und abgefahren wird.

Wer kann die Biotonne Plus beantragen und wie?

Die „Biotonne Plus“ kann vom Eigentümer per Formular beantragt werden.

Wie erkenne ich die Biotonne Plus?

Die „Biotonne Plus“ wird mit einer jährlich wechselnden Vignette gekennzeichnet. Die Vignette wird automatisiert im Dezember des laufenden Jahres, für das Folgejahr versandt. Dieser befestigt die Vignette an der linken Seite (von vorn gesehen) der bereits vorhandenen Biotonne.

Was muss ich bei der Abfuhr beachten?

Bei der Abfuhr ist darauf zu achten, dass die Biotonne direkt neben den Bündeln so bereitgestellt wird, dass die Vignette gut sichtbar ist.
Die Leerung der „Biotonne Plus“ erfolgt parallel mit der „normalen“ Biotonne wie gewohnt alle 2 Wochen. Es ist zu beachten, dass die Bündelsammlung (Baum- und Strauchschnitt) nur mitgenommen wird, wenn die Bündel neben der „Biotonne Plus“ liegen. Soweit die „Biotonne Plus“ nicht geleert werden soll, müsste ein Zettel mit einem diesbezüglichen Hinweis auf dem Abfallbehälter angebracht werden.

Was darf ich über die Biotonne Plus entsorgen?

Über die „Biotonne Plus“ dürfen kompostierbare Abfälle (Bio-Abfälle) entsorgt werden. Dazu gehören z. B. Küchenabfälle (Obst-, Gemüse- und sonstige Speisereste), Sonstiges (Blumenerde, Haare), Gartenabfälle (Laub, Staudenreste, Rasenschnitt) sowie die Bündelsammlung. Hierunter fallen sperrige Grünabfälle (Baum- und Strauchschnitt), die aufgrund ihrer Größe oder Menge nicht in den dafür zugelassenen Behälter(n) bereitgestellt werden können. Anderweitige Pflanzenabschnitte, Blumenstauden, u. ä., welche auch in eine Bio-Tonne eingefüllt werden könnten, fallen nicht in den Bereich des sogenannten „Baum- und Strauchschnittes“ und werden insofern auch nicht im Rahmen der Bündelsammlung mitgenommen.

Folgende Abmessungen und Gewichte sollten nicht überschritten werden:

Bündel

Länge: max. 1m,

Durchmesser: max. 50 cm,

Gewicht: 10 kg

Äste

Länge: max. 1m,

Durchmesser: max. 10 cm,

Gewicht: 10 kg

Die Gesamtmenge ist auf 1 m³ begrenzt.

Was kostet die Biotonne Plus?

Die Gebühr für eine „Biotonne Plus“ pro Kalenderjahr beträgt 20,00 Euro. Hinzu kommt die Leistungsgebühr (Gewichtsgebühr), die sich nach dem verwogenem Gewicht der „Biotonne Plus“ berechnet.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Veranlagung erfolgt über den Abfallgebührenbescheid mittels Vorausveranlagung und Jahresendabrechnung und die „Biotonne Plus“ wird dort ausgewiesen.

Wie und zu wann kündige ich die Biotonne Plus?

Eine Kündigung der „Biotonne Plus“ ist bis zum 31.10. jeden Jahres möglich. Sollte bis zu diesem Datum keine Kündigung der Zusatzoption „Biotonne Plus“ vorliegen, verlängert sie sich automatisch und Sie bekommen die Vignette fürs Folgejahr automatisch zugeschickt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte schicken Sie den Antrag vollständig ausgefüllt per Post, per Fax (05351/121-2607) oder
eingescannt mit Unterschrift als E-Mail (biotonneplus@landkreis-helmstedt.de)
an den Geschäftsbereich
Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises Helmstedt, Charlotte-von-Veltheim-Weg 5,
38350 Helmstedt.“