Hinsichtlich der Veranlagung der Abfallentsorgungsgebühren ist es selbstverständlich möglich, die Gebühren zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.
Allerdings beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Der deutsche Zahlungsverkehr wurde zum 01.02.2014 auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Für alle Einzugsermächtigungen und Gutschriften sind nicht mehr die Kontonummer und Bankleitzahl sondern die IBAN und die BIC anzugeben, die Sie Ihren Kontoauszügen entnehmen oder von der Rückseite Ihrer Bankkarte ablesen können.
- Die Ermächtigung, die Sie dem Landkreis Helmstedt einmal erteilt haben, hat so lange Gültigkeit, bis sie von Ihnen widerrufen wird, was jederzeit möglich ist.
- Bei Mehrfachgrundbesitz muss für das jeweilige Objekt eine separate Einzugsermächtigung erteilt werden.
- Die Abbuchung von einem Sparbuch ist nicht möglich.
- Vergessen Sie nicht, einen evtl. erteilten Dauerauftrag bei Ihrer Bank für die Zahlungen zu widerrufen, die jetzt im SEPA-Einzugsverfahren eingezogen werden sollen.
- Verständigen Sie den Landkreis Helmstedt -Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz- bitte spätestens 14 Tage vor dem nächsten Abbuchungstermin schriftlich, wenn sich Ihre Bankverbindung bzw. Ihre Kontonummer ändert, damit diese Änderung berücksichtigt werden kann.
Sofern Sie nicht am SEPA-Einzugsverfahren teilnehmen möchten, sollten Sie dennoch eine Bankverbindung für Erstattungen von Guthabenbeträgen angeben. Diese hinterlegte Bankverbindung wird auf Ihren Wunsch hin dann ausschließlich für Rückzahlungen verwendet.
Bitte beachten Sie, dass auf dem Vordruck zur SEPA-Einzugsermächtigung zwei Unterschriften zu leisten sind und dieser ausschließlich per Post zu übersenden ist. Eine Zusendung per Fax oder Email ist aufgrund der Umstellung auf das SEPA-Verfahren nicht mehr möglich.

