Abfall: Zusammenschluss von Grundstücken bei der Abfallentsorgung

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Frau D. Blatz (Königslutter, Nord-Elm, Velpke)Standort anzeigen
Amt / Bereich
16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz16.1 - Untere Abfallbehörde › 16.12 - Hausmüll und Gebühren
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2515
E-Mail:
Frau K. Uhlich (Büddenstedt, Grasleben, Heeseberg, Helmstedt, Lehre, Schöningen)Standort anzeigen
Amt / Bereich
16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz16.1 - Untere Abfallbehörde › 16.12 - Hausmüll und Gebühren
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2514
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Hinsichtlich der Veranlagung der Abfallentsorgungsgebühren ist es möglich, dass sich bis zu drei Grundstücke zusammenschließen. Dies bedeutet, dass - im Falle eines Zusammenschlusses von drei Grundstücken - die Abfallbehälter von zwei der Grundstücke abgezogen werden und nur noch ein Grundstückseigentümer einen gesamten Abgabenbescheid für alle Grundstücke erhält.

Die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss sind:

  • Antragstellung nur durch die jeweiligen Grundstückseigentümer
  • die zusammenzuschließenden Grundstücke dürfen nicht mehr als 200 m Luftlinie voneinander entfernt sein

Weiterhin ist zu beachten, dass die zusammenzuschließenden Grundstücke entweder alle im Besitz eines Bioabfallbehälters sind oder alle zusammenzuschließenden Grundstücke von der Benutzung des Bioabfallbehälters aufgrund Selbstkompostierung der biogenen Abfälle befreit sind.

Den Zusammenschluss bei der Veranlagung der Abfallentsorgungsgebühren können Sie mit Hilfe des unten anhängenden Formulars beantragen.

WICHTIG: Der Abgabenpflichtige, der sich unter Nummer 1 einträgt, ist zukünftig der Abgabenpflichtige und somit Bescheidempfänger für alle zusammenzuschließenden Grundstücke.

Soweit erforderlich, finden Sie unten anhängend das Formular für die Anzeige zur Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters, welches Sie - wenn gewünscht - Ihrem Zusammenschlussantrag beifügen können.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Zusammenschlussantrages jeder Grundstückseigentümer eine entsprechende Befreiungsanzeige stellt.