Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind, müssen Sie bestimmte Änderungen in der Ausübung Ihrer Tätigkeit der zuständigen Stammbehörde mitteilen.
Änderung des Gesamtumfangs oder der Organisationsstruktur von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen mitteilen
| 53.2 - Betreuungsstelle | |
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Allgemeine Informationen
Sie müssen der zuständigen Stammbehörde mitteilen, wenn sich Ihr zeitlicher Gesamtumfang der Tätigkeit der die Organisationsstruktur ändert.
Wenn sich etwas in Ihrer Organisationsstruktur ändert, müssen Sie Angaben zu dem Vorhandensein sowie der Anzahl und dem Beschäftigungsumfang von Ihren Mitarbeitenden machen. Auch Änderungen in der Art und dem Umfang der Räumlichkeiten, in welchen Sie Ihre Tätigkeit ausüben, sowie Änderungen in der Art und dem Umfang Ihrer Erreichbarkeit sind der Stammbehörde mitzuteilen.
Verfahrensablauf
Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur können Sie der Stammbehörde schriftlich und formlos mitteilen.
- Melden Sie jede Änderung des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur an die Stammbehörde.
- Geben Sie alle Informationen zu den Änderungen an.
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
- Es liegt eine Änderung in Ihrer Organisationsstruktur oder Ihrem zeitlichen Gesamtumfang vor.
Welche Gebühren fallen an?
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.

