Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer Ihren Sitz oder Wohnsitz wechseln, sind Sie verpflichtet, dies der neuen und der alten bisherig zuständigen Stammbehörde unverzüglich anzuzeigen mitzuteilen.
Änderung des Sitzes oder Wohnsitzes von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen übermitteln mitteilen
| 53.2 - Betreuungsstelle | |
| 53 - Geschäftsbereich GesundheitConringstraße 27 - 30 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1461 Telefax: +49 5351 121-2390 E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-helmstedt.de | Allgemeine Sprechzeiten:
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Allgemeine Informationen
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer müssen Sie Ihrer neuen sowie der bisherigen Stammbehörde einen Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes mitteilen. Dies ist wichtig, damit Ihre Registrierung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten korrekt verwaltet und wichtige Dokumente an die neue zuständige Stammbehörde übergeben werden können.
Verfahrensablauf
Den Wechsel des (Wohn-)Sitzes können Sie schriftlich und formlos mitteilen:
- Sie senden die Mitteilung an bisherige und zukünftige Stammbehörde.
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Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name
- Ihre alte Anschrift (bisheriger Sitz oder Wohnsitz)
- Ihre neue Anschrift (neuer Sitz oder Wohnsitz)
- Datum des Umzugs
- Weitere Kontaktdaten (optional, zum Beispiel Telefon oder E-Mail)
- Die bisherige Stammbehörde übergibt alle wichtigen Dokumente der für Ihren neuen (Wohn-)Sitz zuständigen Stammbehörde.
Voraussetzungen
- Sie müssen als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert sein.
- Es muss ein Wechsel Ihres Sitzes oder Wohnsitzes stattfinden.
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.

