Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten und bereits eine gültige
Baugenehmigung besitzen, können Sie diese verlängern lassen.
Läuft die Geltungsdauer der

Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten und bereits eine gültige Baugenehmigung besitzen, können Sie diese verlängern lassen.
Läuft die Geltungsdauer der Genehmigung bald ab, ist eine Verlängerung möglich.
Auch wenn absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen werden, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
Füllen Sie das Online-Formular aus.
Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
Leisten Sie die Vorauszahlung.
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
Sie zahlen die Gebühren.
Hinweis:
Sofern das zugrunde liegende Baugenehmigungsverfahren bereits digital über das Bauportal geführt wird, kann auch die Verlängerung dort beantragt werden. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an und übermitteln Sie Ihren Antrag unter Angabe des Aktenzeichens über die Nachrichtenfunktion oder per E-Mail. Erforderliche Bauvorlagen sind beizufügen. Ist das Baugenehmigungsverfahren nicht über das Bauportal geführt worden, ist der Antrag in Papierform bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Untere Baubehörde
Untere Baubehörde
Sie haben eine gültige Baugenehmigung.
Es gibt keine Frist.
formloser Antrag