Altlastenkataster: Auskunft

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Herr V. KlopfleischStandort anzeigen
Amt / Bereich
16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz16.2 - Untere Wasserbehörde › 16.23 - Bodenschutz (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2548
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG als Bundesgesetz gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis erhalten.

Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden, gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastenverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis beantragen.

Zuständig für die Führung des Altlastenverzeichnisses ist gemäß Niedersächsischem Bodenschutzgesetz (NBodSchG) die Untere Bodenschutzbehörde im Landkreis Helmstedt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Auskunft reicht ein formloses Anschreiben (z. B. wie unter Formulare) mit folgenden Informationen:

- Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung, Flur und Flurstück

- Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke.

- Wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte

- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug) Angabe zur sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

Weitere Nachweise können sein:

- Zustimmung oder Vollmacht des Grundstückseigentümers

- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde

Welche Gebühren fallen an?

Für eine schriftliche Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren entsprechend dem Anhang des NUIG erhoben. Die Gebühren liegen je nach Zeitaufwand zwischen 25,00 € und 500,00 €.

Telefonische oder mündliche Auskünfte ohne schriftlichen Bearbeitungsaufwand sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Bitte nutzen Sie das unten stehende Formular, um eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis zu beantragen.