Antrag auf Übertragung der Befugnis zur Trichinenprobenentnahme

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39 - Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz39.1 - Verwaltung und Tierschutz39.11 - Verwaltung
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
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Allgemeine Informationen

Antrag auf Übertragung der Befugnis zur Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein/Dachs.

Verfahrensablauf

Nach der Antragstellung und dem einreichen aller benötigten Unterlagen erfolgt die inhaltliche Prüfung des Antrags. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Erlaubnis erteilt. 

An wen muss ich mich wenden?

An den Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

Die Zuständige Stelle ist der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kopie vom Jahresjagdschein oder vom Drei-jahres-Jagdschein, Nachweis der Schulung zur Trichinenprobenahme, Ausweisdokument.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Übertragung der Befugnis fallen nach VI.2.6.1 GOVV (Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens) Kosten i. H. v. 29,00 € an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erst nach Erteilung der Befugnis dürfen Sie Trichinenproben entnehmen.

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.

Anträge / Formulare

Antrag auf Übertragung der Befugnis zur Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein/Dachs.

Was sollte ich noch wissen?

Es wird bei der Antragstellung zusätzlich das Ausweisdokument kontrolliert, um willkürlichen Missbrauch zu verhindern.