Antrag auf Übertragung der Befugnis zur Trichinenprobenentnahme

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Frau L. KaczmarekStandort anzeigen
Amt / Bereich
39 - Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz39.1 - Verwaltung und Tierschutz39.11 - Verwaltung
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
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Teaser

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),

Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und

Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr auf Trichinen amtlich untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Erst nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden oder es an andere abgeben.

Wenn Sie das erlegte Wild an einen Betrieb des Einzelhandels oder an einen Jäger abgeben, geht die Verpflichtung zur Anmeldung zur Untersuchung auf Trichinen auf diese über. Sollten Sie vor oder nach dem Erlegen des Wildes Merkmale festgestellt haben, die das Fleisch des Tieres als bedenklich zum Verzehr für Menschen erscheinen lassen, müssen Sie diese Information an die abnehmende Person weitergeben.

Wenn die Probe von den Behörden untersucht wurde, übermittelt die Behörde im Gegenzug das Ergebnis der Untersuchung an Sie weiter. Alternativ können Sie nach Vereinbarung mit der zuständigen Behörde davon ausgehen, dass keine Trichinen gefunden wurden, wenn Sie bis zu einem festgelegten Zeitpunkt keine Meldung erhalten haben.

Verfahrensablauf

Nach dem Bestehen der Jagdprüfung und Lösen des Jagscheines bedarf es einer zusätzlichen Schulung zur Entnahme der Trichinenprobe. Diese Nachweise legen Sie mit einem formlosen Antrag bei Ihrer für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde vor. Nach Erteilung der Genehmigung besorgen Sie sich Wildursprungsscheine und Wildmarken bevor Sie die ersten Proben bei der Untersuchungsstelle abgeben können.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Zuständige Stelle

Die Proben sind zusammen mit dem Wildursprungsschein bei der für Ihren Wohnsitz oder den Erlegungsort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde abzugeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
  • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines
  • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
Welche Gebühren fallen an?

Für die Übertragung der Befugnis fallen nach VI.2.6.1 GOVV (Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens) Kosten i. H. v. 29,00 € an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Rechtsgrundlage

§ 4 Absatz 2 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)

§ 6 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

Anträge / Formulare

Antrag auf Übertragung der Befugnis zur Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein/Dachs.

Was sollte ich noch wissen?

Es wird bei der Antragstellung zusätzlich das Ausweisdokument kontrolliert, um willkürlichen Missbrauch zu verhindern

Unterstützende Institutionen

Informationen des nationalen Referenzlabors für Trichinen auf der Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)

(https://www.bfr.bund.de/ueber-uns/einrichtungen-am-bfr/referenzlaboratorien/nrl-trichinella/)