Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU
| Dr. Herr Dr. H. Tesche | |
| Amt / Bereich 39 - Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz (Leitung) Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8 Charlotte-von-Veltheim-Weg 5 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-2596 E-Mail: veterinaeramt@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Wenn Sie bei der zuständigen Stelle die Registrierung oder Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.
An wen muss ich mich wenden?
An den Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz. In besonderen Fällen auch an das LAVES.
Zuständige Stelle
Die Zuständige Stelle ist der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Alle an der beabsichtigten Beförderung beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kopie des Ausweisdokuments.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an. Diese werden nach dem Maß des Verwaltungsaufwands berechnet.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Kopie des Ausweisdokuments

