Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU

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Dr. Herr Dr. H. TescheStandort anzeigen
Amt / Bereich
39 - Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2596
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie bei der zuständigen Stelle die Registrierung oder Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.

An wen muss ich mich wenden?

An den Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz. In besonderen Fällen auch an das LAVES.

Zuständige Stelle

Die Zuständige Stelle ist der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Alle an der beabsichtigten Beförderung beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kopie des Ausweisdokuments.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an. Diese werden nach dem Maß des Verwaltungsaufwands berechnet. 

Anträge / Formulare

Kopie des Ausweisdokuments