Archäologie

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63.04 - Bodendenkmalpflege
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und ImmissionsschutzJohannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2205
Telefax: +49 5351 121-2616
E-Mail:

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Dienstag
-
Mittwoch
-
Donnerstag
14:00 - 15:30
Freitag
-

hauptsächlich nach Terminvereinbarung.


Allgemeine Informationen

Sollten Sie bei Tiefbau-Arbeiten auf Knochen, Scherben, Verfärbungen oder Funde stoßen, die von vorgeschichtlichen Siedlungen oder Gräbern zeugen, so löst das die gesetzlich verankerte Verpflichtung aus, die Arbeiten einzustellen und die Untere Denkmalbehörde beim Landkreis oder die jeweilige Gemeinde zu benachrichtigen. Wenden Sie sich an die archäologische Denkmalpflege, um zu erfahren, ob ein archäologisches Denkmal von Ihrer Bauplanung betroffen ist. So werden Schutz und Erhalt der vorgeschichtlichen Denkmale sichergestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Mit diesem Thema beschäftigt sich die Archäologie, die beim Landkreis Helmstedt organisatorisch im Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz angesiedelt ist.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)

Was sollte ich noch wissen?

Der Boden unserer Region hält für uns spannende Erkenntnisse zur Jahrtausende alten menschlichen Besiedlung bereit, wenn wir in der Lage sind, die Spuren zu lesen. Man denke an die spektakulären "Schöninger Speere" oder die "Hünenburg" bei Watenstedt. Aber auch bei zahlreichen Baumaßnahmen der letzten Jahre sind neue Fundstellen entdeckt worden, die neue Einblicke in unsere reiche Vergangenheit ermöglichen.