Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen

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Frau L. Wolter (Buchstabe A-I)Standort anzeigen
Amt / Bereich
32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht32.11 - Ausländerbehörde32.111 - Allgemeines Ausländerrecht
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1
Südertor 6
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1114
E-Mail:
Frau J. Dimmler (Buchstabe A-I)Standort anzeigen
Amt / Bereich
32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht32.11 - Ausländerbehörde32.111 - Allgemeines Ausländerrecht
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1
Südertor 6
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1113
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Amt / Bereich
32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht32.11 - Ausländerbehörde32.111 - Allgemeines Ausländerrecht
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1
Südertor 6
38350 Helmstedt
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Frau S. Dammann (Buchstabe J-Z)Standort anzeigen
Amt / Bereich
32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht32.11 - Ausländerbehörde32.111 - Allgemeines Ausländerrecht
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1
Südertor 6
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1111
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Allgemeine Informationen

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche erhalten, wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren möchten, aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, die mindestens 2 Jahre dauert.

Sie sollten das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.

Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu zwei Wochen möglich.

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie:

  • über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen
  • einen Schulabschluss haben, der Ihnen einen Hochschulzugang ermöglicht oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule

Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung ist befristetet. Sie kann maximal für bis zu 9 Monate erteilt werden.

Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
Rechtsbehelf
  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
  • Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
  • Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
  • Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Anträge / Formulare
  • Den auszufüllenden Antrag finden Sie unter "Links". Das Laden des Antrags kann ggf. etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Was sollte ich noch wissen?

Die Zahlung der Gebühren ist nur mit EC-/Kreditkarte möglich.

Sofern Sie keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen, nehmen Sie den vereinbarten Termin bitte mit einem Dolmetscher wahr.