Die Bauakten - Auskunft wird üblicherweise für genehmigte und ggf. schon seit Jahrzehnten bestehende Bauten beantragt. Die vorhandenen Bauakten werden zur Zeit digitalisiert, sodass aktuell sowohl digitale Bauakten als auch Bauakten in Papierform vorliegen.
Bauakten-Auskunft
| Frau K. Walther | |
| Amt / Bereich 63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz › 63.2 - Verwaltungsabteilung › 63.22 - Geschäftszimmer Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16 Johannesstraße 6 - 7 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-2213 E-Mail: k01.walther@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.
Voraussetzungen
Die Akten können Sie erhalten, wenn Sie Eigentümer des Grundstückes sind bzw. der Eigentümer der Auskunft zustimmt oder Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen müssen nicht beigebracht werden. Aufgrund der ggf. nicht unerheblichen Kosten für die Bauakten - Auskunft müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. vier Wochen.
| Bauakten-Auskunft (195 kB) |

