An Stelle eines Baugenehmigungsverfahrens kann es unter bestimmten Voraussetzungen ausreichen, ein Bauvorhaben gemäß § 62 (früher § 69a) der Nds. Bauordnung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anzuzeigen.
Elektronische Kommunikation:
Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt nimmt daher seit dem 01.08.2024 die entsprechenden Anträge einschließlich der erforderlichen Bauvorlagen digital entgegen.

