Bebauungsplan

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Frau S. ThiemStandort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.01 - Bauplanungsrecht
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2204
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.

Zuständige Stelle

Planungsamt der Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.

Rechtsgrundlage