Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung

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16.3 - Untere Naturschutzbehörde
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2530
Telefax: +49 5351 121-2608
E-Mail:

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00
Dienstag
09:00 - 12:00
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
09:00 - 12:00
Freitag
09:00 - 12:00


Allgemeine Informationen

Wenn eine Landschafts- und Naturschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen. Ob eine Ausnahme/Befreiung/Erlaubnis erteilt werden kann, richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen der jeweiligen Verordnung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Widerspruch