Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne und die Rücknahme der Befreiung für Ihr Grundstück wird beim Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises Helmstedt beantragt.
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne und Rücknahme der Befreiung
| Frau I. Sachse | |
| Amt / Bereich 16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz › 16.1 - Untere Abfallbehörde › 16.13 - Abfallberatung Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8 Charlotte-von-Veltheim-Weg 5 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-2516 E-Mail: abfallberatung@landkreis-helmstedt.de | |
An wen muss ich mich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne und die Rücknahme der Befreiung für Ihr Grundstück ist gebührenfrei.
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung und Rücknahme ist nur durch den Grundstückseigentümer möglich.

