Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne und Rücknahme der Befreiung

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Frau I. SachseStandort anzeigen
Amt / Bereich
16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz16.1 - Untere Abfallbehörde › 16.13 - Abfallberatung
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2516
E-Mail:

An wen muss ich mich wenden?

Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne und die Rücknahme der Befreiung für Ihr Grundstück wird beim Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises Helmstedt beantragt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne und die Rücknahme der Befreiung für Ihr Grundstück ist gebührenfrei. 

Was sollte ich noch wissen?

Die Beantragung und Rücknahme ist nur durch den Grundstückseigentümer möglich.