Beistandschaft durch das Jugendamt

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Frau S. BauerStandort anzeigen
Amt / Bereich
51 - Geschäftsbereich Jugend51.6 - Unterhaltsvorschuss / Beistandschaft / Vormundschaft51.63 - Beistandschaft
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-4
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1305
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder

  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Aufgrund der Individualität bei den einzelnen Dienstleistungen, erhalten Sie genauere Informationen auf Nachfrage im Geschäftszimmer.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.