Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
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die Feststellung der Vaterschaft oder
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die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

| Frau S. Bauer | |
| Amt / Bereich 51 - Geschäftsbereich Jugend › 51.6 - Unterhaltsvorschuss / Beistandschaft / Vormundschaft › 51.63 - Beistandschaft Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-4 Batteriewall 11 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1305 E-Mail: beistandschaft@landkreis-helmstedt.de | |
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
die Feststellung der Vaterschaft oder
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Aufgrund der Individualität bei den einzelnen Dienstleistungen, erhalten Sie genauere Informationen auf Nachfrage im Geschäftszimmer.
Keine
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
