Beratung zu HIV und sexuell übertragbare Infektionen erhalten

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Dr. med. Frau Dr. med. K. NoodtStandort anzeigen
Amt / Bereich
53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.1 - Medizinische Abteilung / Amtsärztlicher Dienst
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 10
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1490
E-Mail:
Frau K. VöllingStandort anzeigen
Amt / Bereich
53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.3 - Verwaltung
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 10
Elzweg 19
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1415
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der Landkreis Helmstedt bietet die Durchführung eines kostenlosen anonymen HIV – Tests an. Untersuchungen auf andere sexuell übertragbare Krankheiten (z.B. Hepatitis) können nach Absprache ebenfalls durchgeführt werden. Einige Untersuchungen können kostenpflichtig sein.

Die Tests finden

montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr statt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, um eine telefonische Anmeldung wird aber zur Vermeidung von Wartezeiten gebeten.

Weltweit gibt es rund 30 verschiedene sexuell übertragbare Infektionen (STI), mit denen man sich beim Geschlechtsverkehr leicht anstecken an.
Eine von Ihnen ist HIV. Die Abkürzung HIV steht für Human Immunodeficiency Virus, was so viel wie menschliches Immunschwäche-Virus heißt. Das HI-Virus schädigt die körpereigenen Abwehrkräfte, die vor anderen Krankheitserregern schützen sollen. Wird eine Infektion mit HIV nicht behandelt, so kann sich der Körper irgendwann nicht mehr gegen andere Erreger wehren und erkrankt an normalerweise harmlosen Krankheiten schwer. Diesen Zustand nennt man AIDS.

Informationen und Beratung zu Aids und sexuell übertragbaren Infektionen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos und kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

Themen der Beratung können z. B. sein:

  • Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
  • Safer Sex Regeln
  • Risiko-Einschätzung
  • HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
  • Risiken im Bereich Prostitution
  • Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
  • Ansteckungsrisiken im Alltag
  • AIDS-Angst
  • Umgang mit positivem Test
  • Leben mit HIV
  • Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)

Bei der zuständigen Stelle ist es ggf. auch möglich, einen anonymen HIV-Test vornehmen zu lassen.

Allgemeine Informationen finden Sie hier:

Verfahrensablauf

Die Beratung kann individuell unterschiedlich ablaufen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover und den Aidshilfen in Niedersachsen.

Neben den zuständigen kommunalen Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämtern) in Niedersachsen gibt es auch weitere Beratungsstellen, die ergänzend zu den zuständigen kommunalen Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämtern) eigenständig Beratungen und Testungen anbieten. 

Beratungsstellen vor Ort finden auf der Internetseite des Landesverbandes Sexuelle Gesundheit Niedersachsen

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover und den Aidshilfen in Niedersachsen.

Voraussetzungen

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen für einen Beratungstermin in den Gesundheitsämtern und den Beratungsstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Beratung fallen keine Gebühren an.
Einige kommunale Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) und Beratungsstellen bieten auch Schnelltests und Blutuntersuchungen für HIV und andere ausgewählte sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten an. Dafür kann ggf. eine Gebühr anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Für die Testung muss ggf. ein Termin vereinbart werden. Bitte informieren Sie sich vorher bei der kommunalen Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) oder der Beratungsstelle.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. 

Was sollte ich noch wissen?

Grundlegende Informationen zum Thema HIV/AIDS und STI’s finden Sie auf der Kampagnenseite „LIEBESLEBEN“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Internetseite des Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH). Dort können Sie auch verschiedene Informationsbroschüren bestellen oder herunterladen.

Die Niedersächsische Landesregierung fördert in Zusammenarbeit mit dem Bund Maßnahmen zur Verhütung von HIV und AIDS, sowie zum Abbau von Ausgrenzung und Diskriminierung HIV-Positiver. Dabei steht finanziell die Förderung der Arbeit der AIDS-Hilfen und -Projekte im Vordergrund

bundesweite Rufnummer der Deutschen AIDS-Hilfe:
Telefon :
+49 180 3319411 (9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)

Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 09:00 - 21:00 Uhr
Samstag – Sonntag 12:00 - 14:00 Uhr

Telefonberatung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehemals BZgA):
Telefon :
+49 221 8992-0 (14 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)
+49 221 8920-31

Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 10:00 - 22:00 Uhr
Freitag – Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr