Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen

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51 - Geschäftsbereich Jugend
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefax: +49 5351 121-1613
E-Mail:

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung
Freitag
Termine nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Holzberg
Gebühren: ja


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Geschäftszimmer Allgemeiner Sozialer Dienst
Tel. +49 5351 121-1317
Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de

Geschäftszimmer Pflegekinderdienst und Eingliederungshilfe
Tel. +49 5351 121-1167
Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de

Geschäftszimmer Beistandschaft
Tel. +49 5351 121-1305
Mail: beistandschaft@landkreis-helmstedt.de

Geschäftszimmer Geschäftsbereichsleitung
Tel. +49 5351 121-1322
Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de

Verwaltung Kreisjugendpflege
Tel. +49 5351 121-1319
Mail: jugendfoerderung@landkreis-helmstedt.de

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat.

Allgemeine Informationen

Kinder und Jugendliche, die Opfer eines einmaligen oder wiederholten Missbrauchs geworden sind, benötigen dringend Schutz und Hilfe durch andere Erwachsene. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind fast immer die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit die Opfer erlösen.

Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen eines möglichen Missbrauchs Minderjähriger auffallen, nehmen Sie bitte umgehend mit der zuständigen Stelle Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.

Bei akuten Gefährdungen, kann das Jugendamt Kinder oder Jugendliche, insbesondere auch auf deren Wunsch, unmittelbar in Obhut nehmen. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen sie hierzu den Notdienst des Jugendamtes über die Integrierte Regionalleitstelle Wolfsburg (IRLS) , Tel.: 05361/8444791 oder über jede Polizeidienststelle im Landkreis Helmstedt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie jeder Polizeidienststelle.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie jeder Polizeidienststelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.