Betreuungsrecht

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Herr A. Burzlaff (Leitung)Standort anzeigen
Amt / Bereich
53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.2 - Betreuungsstelle (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 7
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1453
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53 - Geschäftsbereich Gesundheit53.2 - Betreuungsstelle
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 7
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
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Frau B. Grundt (Sachbearbeitung)Standort anzeigen
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Frau I. Pardey (Sachbearbeitung)Standort anzeigen
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Frau D. Sommer (Sachbearbeitung)Standort anzeigen
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Landkreis Helmstedt, Kreishaus 7
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Allgemeine Informationen

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Betreuungsgerichte in Niedersachsen

Betreuungsverein Oschersleben e.V. unterstützt Betreuungsstelle

Kontakt:

Betreuungsverein im Landkreis Helmstedt
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Telefon: 05351 - 121 1457 oder -1459
E-Mail:  helmstedt@bvoc.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Unterschriftenbeglaubigung bei Vorsorgevollmachten beträgt 10,00 € je Beglaubigung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Der Landkreis Helmstedt sucht ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen (gem. § 1814 ff BGB) Gerne informieren und beraten wir Sie zu den Voraussetzungen und Aufgaben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die o.g. Ansprechpartner.