Blitzsperrmüll Anmeldung zur Abholung

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Allgemeine Informationen

Um der Nachfrage nach einer möglichst kurzfristigen Sperrmüllabfuhr begegnen zu können, haben Sie die Möglichkeit eine gebührenpflichtige Blitzsperrmüllabfuhr anzumelden. Für diese Blitzsperrmüllabfuhr wird eine Gebühr von 65,- Euro pro 5 m³ erhoben. Die Abfuhr erfolgt nach spätestens 7 Werktagen.

Verfahrensablauf

Die Blitzsperrmüllabfuhr kann ausschließlich über diesen Online-Service beantragt werden.

Der Sperrmülltermin wird Ihnen dann nach Absprache mit dem Entsorgungsunternehmen per E-Mail mitgeteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Soweit Unklarheiten über die Zuordnung zum Sperrmüll bestehen, ist eine vorherige Klärung unter der Telefonnummer 05351 121-2517 oder per E-Mail unter abfallberatung@landkreis-helmstedt.de möglich. 

Voraussetzungen

Auch bei einer Blitzsperrmüllabfuhr gelten die Regularien einer ganz normalen Sperrmüllabfuhr.

Sperrmüll ist sperriger Abfall, der im Haushalt anfällt und wegen seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter passt oder das Entleeren erschwert. Bei der Abfuhr können allerdings nur Gegenstände mit einem Gewicht unter 75 kg mitgenommen werden.

Abfälle, wie z. B. Türen, Fenster, Parkettboden, Tapeten, Gartengeräte, Sanitärobjekte wie Dusche, Toiletten- und Waschbecken etc., Hausmüll, der Inhalt von Schubladen und Schränken, Besteck, Geschirr, etc., sind kein Sperrmüll.
Den Sperrmüll nicht unnötig zerkleinern, da dies zu Verzögerungen in der Abfuhr führt. Nach einer erfolgten Sperrmüllabfuhr sind zurückgebliebene Abfälle unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Durch den bereitgestellten Sperrmüll darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Sämtliche Elektrogroßgeräte aus Privathaushalten werden kostenlos im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesondert erfasst. Für Elektrokleingeräte (Rasierer, Toaster, Fön, etc.) kann nicht extra die Sperrmüllsammlung angefordert werden. Elektrokleingeräte finden nur bei einer Sperrmüllsammlung Berücksichtigung, wenn wegen anderer Sperrmüllgegenstände eine Sperrmüllabfuhr beantragt wurde. 


Zum Sperrmüll gehören z. B.:
Möbel, Matratzen, Radio- und Fernsehgeräte    
Kühlschränke und –truhen, Waschmaschinen, etc.
Fahrräder, Kinderwagen
Elektrogeräte
Möbel

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:
Bauschutt, Steine, Bodenaushub
Gebäudeteile, wie Fenster, Türen, Balken, Laminat, etc.
Zäune, Drähte, Gartenabfälle, Verpackungsmaterialien
Auto- und Motorradteile, Gewerbeabfälle
Hausmüll, der nicht zum Sperrmüll zählt

Welche Gebühren fallen an?

Für diese Blitzsperrmüllabfuhr wird eine Gebühr von 65,- Euro pro 5 m³ erhoben.

Die maximale Jahresmenge beträgt 10m³.

Achtung:
Auch die Verschiebung oder Stornierung einer terminierten Blitzsperrmüllabfuhr ist gebührenpflichtig!
Es werden folgende Gebühren erhoben:
Eine Verschiebung/Stornierung nach Terminvergabe: 20,-€/5 m³
Eine Verschiebung/Stornierung am Abfuhrtag bzw. am Werktag zuvor: 65,-€/5 m³

Zahlungsarten
  • ePayment