Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Sollten Sie bei Tiefbau-Arbeiten auf Knochen, Scherben, Verfärbungen oder Funde stoßen, die von vorgeschichtlichen Siedlungen oder Gräbern zeugen, so löst das die gesetzlich verankerte Verpflichtung aus, die Arbeiten einzustellen und die Untere Denkmalbehörde beim Landkreis oder die jeweilige Gemeinde zu benachrichtigen. Wenden Sie sich an die archäologische Denkmalpflege, um zu erfahren, ob ein archäologisches Denkmal von Ihrer Bauplanung betroffen ist. So werden Schutz und Erhalt der vorgeschichtlichen Denkmale sicher gestellt.

