Carport aufstellen

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Frau K. Störmann (Bereich Samtgemeinde Velpke)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2214
E-Mail:
Frau P. Kastellan (Bereich Samtgemeinde Velpke)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.12 - Bauaufsichtsbezirk Velpke
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1514
E-Mail:
Frau S. Rechenbach (Bereich Stadt Königslutter)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2216
E-Mail:
Herr S. Ohse (Bereich Stadt Königslutter)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2217
E-Mail:
Herr T. Bode (Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2200
E-Mail:
Herr M. Schydlo (Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.14 - Bauaufsichtsbezirk Lehre, Grasleben
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2208
E-Mail:
Herr D. Müller-Mahrt (Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg)Standort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.1 - Technische Abteilung63.13 - Bauaufsichtsbezirk Schöningen, Heeseberg, Nord-Elm
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1509
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wenn sie auf Ihrem Grundstück einen Fahrzeugunterstand bauen wollen, müssen sie dabei einige Vorschriften beachten. Hier erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung nötig ist und wann nicht. 

Elektronische Kommunikation:

Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt nimmt daher seit dem 01.08.2024 die entsprechenden Anträge einschließlich der erforderlichen Bauvorlagen digital entgegen.

Verfahrensablauf

Es gibt zwei Arten von Carports. Genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie. Achtung! Fragen Sie im Zweifel beim Landkreis Helmstedt nach, welche Regeln auf ihrem Grundstück gelten. Bei genehmigungspflichtigen Carports müssen Sie noch Unterlagen beim Landkreis Helmstedt einreichen. Mehr dazu unter dem Punkt: Unterlagen. 

Über die BundID als Nutzerkonto im Sinne des § 3a NBauO können die Anträge vom Entwurfsverfasser für den Bauherrn wie es in der NBauO vorgesehen ist, gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.

Voraussetzungen

In den meisten Gemeinden und Städten sind Carports genehmigungsfrei, wenn sie die folgenden Regeln einhalten:

  • Grundfläche bis 30 Quadratmeter und maximal Höhe von 3 Meter
  • bei einer Grenzbebauung darf das Carport inklusive bereits vorhandener Gebäude maximal 9 Meter auf einer Grenze und 15 Meter auf allen Grenzen stehen.
  • Zwischen Carport und der Straße müssen 3 Meter liegen.
  • Carport hält das öffentliche Baurecht ein (ggf. Festsetzungen eines Bebauungsplanes beachten)
Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel beim Landkreis Helmstedt nach.
 

  • Statikberechnungen

  • Baubeschreibung

  • Bauzeichnung aus drei Ansichten

  • die geschätzten Kosten für den Bau

  • einen einfachen Lageplan mit Übersichtskarte

  • den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauauftrag, erhältlich in der Gemeinde, beim Bauamt oder im Internet

  • Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen

Tipp: Häufig stellen Ihnen die Hersteller der Carports einen Teil dieser Unterlagen zur Verfügung.  

Welche Gebühren fallen an?

Innerhalb der Regeln ist das Aufstellen gebührenfrei. Bei einer Genehmigung erfahren sie die genauen Kosten von ihrem Bauamt. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Bauen ohne Baugenehmigung ist in Niedersachsen verboten und steht unter Strafe.