Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
| Herr J. Biskup | |
| Ämter / Bereiche 16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz › 16.2 - Untere Wasserbehörde › 16.21 - Verwaltung (Leitung) Personalrat Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8 Charlotte-von-Veltheim-Weg 5 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-2527 E-Mail: j01.biskup@landkreis-helmstedt.de | |
| Frau A. Paasche | |
| Amt / Bereich 16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz › 16.2 - Untere Wasserbehörde › 16.21 - Verwaltung Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8 Charlotte-von-Veltheim-Weg 5 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1551 E-Mail: astrid.paasche@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
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