Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

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Frau T. WalewskiStandort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.2 - Verwaltungsabteilung63.21 - Baulasten, Wohnungsbauförderung, WEG
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1506
E-Mail:

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Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Allgemeine Informationen

Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

Alle Baulasten im Gebiet des Landkreises Helmstedt sind und werden im Baulastenverzeichnis des Landkreises Helmstedt eingetragen.

Ausgenommen hiervon ist der Bereich der Stadt Helmstedt. Diese führt für das Stadtgebiet ein eigenes Baulastenverzeichnis.

Wer ein berechtigtes Interesse zeigt, kann einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.

Verfahrensablauf

Die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können schriftlich, per E-Mail oder online beantragt werden. Der Antrag kann formlos, mithilfe des auf dieser Seite hinterlegten Vordrucks oder online erfolgen. Wichtig sind die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück, die Angabe der Antragstellerin bzw. des Antragstellers mit Rechnungsanschrift sowie die Angabe des berechtigten Interesses ggf. mit entsprechendem Nachweis.

Die Rechnung und Auskunft, ggf. mit Kopie der Baulast und Lageplan, erhalten Sie in der Regel schriftlich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

Ein berechtigtes Interesse können z.B. Eigentümerinnen und Eigentümer, Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten oder der bzw. die Bevollmächtigte (hierbei ist ein entsprechender Nachweis erforderlich) haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

30,00 EUR je Flurstück für die Fertigung eines Auszugs aus dem Baulastenverzeichnis bzw. für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gemäß Nr. 9.3 und 9.4 der Anlage 1 zu den §§ 1 und 2 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung BauGO).

Bearbeitungsdauer

Bis zu drei Wochen.

Rechtsgrundlage

§ 81 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO).

Rechtsbehelf

Die Bauaufsichtsbehörde ihres Wohnortes.

Was sollte ich noch wissen?

Elektronische Kommunikation:

Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt legt den voraussichtlichen Beginn der elektronischen Kommunikation für Verfahren nach § 3 a Abs.1 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung für den 01.01.2024 fest (§ 86 Abs. 8 NBauO).