Einwohnerantrag stellen

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Behindertenparkplatz:
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Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis des Landkreises Helmstedt, für die der Kreistag zuständig ist, können Sie einen Einwohnerantrag stellen.

Einwohneranträge, die Angelegenheiten betreffen, zu denen bereits in den letzten zwölf Monaten ein zulässiger Einwohnerantrag gestellt worden ist, sind unzulässig.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Einwohnerantrag schriftlich anzeigen; die elektronische Form ist unzulässig.

Benennen Sie bis zu drei Personen mit Namen und Anschrift. Diese Personen sind die Ansprechpartner für die Landkreisverwaltung und berechtigt, Sie als antragstellende Person zu vertreten. 

Der Landkreis erstellt unverzüglich nach der Anzeige des Einwohnerantrags eine Schätzung der Kosten für die Erfüllung des Begehrens und teilt diese den Vertretungsberechtigten unverzüglich schriftlich oder in elektronischer Form mit. Die Kostenschätzung muss dabei auch die Folgekosten der Erfüllung des Begehrens berücksichtigen. Die Kostenschätzung ist dann von den Vertretungsberechtigten in den Einwohnerantrag aufzunehmen.

Sie können allerdings zusätzlich eine abweichende eigene Kostenschätzung in den Einwohnerantrag aufnehmen. Nach der Sammlung der erforderlichen Unterschriften ist der Einwohnerantrag schriftlich beim Landkreis Helmstedt einzureichen, dieser prüft dann, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Trifft das zu, wird die Angelegenheit in einer Sitzung des Kreistags behandelt.

In dieser Sitzung sollen auch die Vertretungsberechtigten angehört werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich schriftlich an folgende E-Mail Adresse:

sitzungsdienst@landkreis-helmstedt.de

Voraussetzungen

Es muss klar ersichtlich sein, welche Angelegenheit der Kreistag behandeln soll und warum Sie das wünschen.

In Landkreisen mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen mindestens 3 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner (höchstens aber 2.500 Personen) den Einwohnerantrag mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einwohnerantrag mit Ziel und Begründung.

Liste oder Einzelblätter mit den Unterschriften der Einwohnerinnen und Einwohner. Diese müssen jeweils den vollen Wortlaut des Einwohnerantrages enthalten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Dienstleistung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Einwohnerantrag jederzeit stellen.

Bearbeitungsdauer

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Angelegenheit innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Einwohnerantrags im Gemeinderat oder Kreistag behandelt.

Rechtsbehelf

Das Kommunalverfassungsgesetz gibt jeder Person, die eine gültige Unterschrift geleistet hat, einen eigenen Anspruch darauf, dass der Antrag den gesetzlichen Vorschriften entsprechend beraten wird