Als Einwohnerin oder Einwohner des Landkreises Helmstedt haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der Kreisvertretung (dem Kreistag bzw. den Fachausschüssen) zu den Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten, die den Landkreis Helmstedt betreffen, Fragen zu stellen. Wird eine Einwohnerfragestunde angeboten, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung zu finden.
Einwohnerfragestunde
| A3 - Sitzungsdienst | |
| A - Referat Assistenz, Strategie und KommunikationSüdertor 6 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1199 Telefon: +49 5351 121-1197 E-Mail: sitzungsdienst@landkreis-helmstedt.de | Allgemeine Sprechzeiten:
|
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Details und Voraussetzungen regelt die Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Helmstedt
An wen muss ich mich wenden?
sitzungsdienst@landkreis-helmstedt.de
Voraussetzungen
Als Fragesteller müssen Sie Einwohnerin oder Einwohner der Kommune sein, also in der Kommune ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Kommune betreffen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Fragenstellerin oder Fragensteller. Deshalb ist es sinnvoll, einen Identitätsnachweis dabei zu haben.
Welche Gebühren fallen an?
- :

