Ergebnis eines Vergütungsfeststellungsverfahrens von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen mitteilen

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53 - Geschäftsbereich GesundheitConringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
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Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind, müssen Sie das Ergebnis Ihres Vergütungsfeststellungsverfahrens der zuständigen Stammbehörde unaufgefordert mitteilen.

Allgemeine Informationen

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer müssen Sie das Ergebnis Ihres Vergütungsfeststellungsverfahrens der zuständigen Stammbehörde unaufgefordert mitteilen.

Generell erhalten Sie als Berufsbetreuender eine pauschale Vergütung für Ihre Tätigkeit. Die Höhe der Fallpauschale richtet sich nach Ihrer beruflichen Qualifikation, der Dauer der Betreuung, dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betreuten und dem Vermögensstatus des Betreuten. Je nach beruflicher Qualifikation gibt es verschiedene Vergütungstabellen.

Im Vergütungsfeststellungsverfahren wird überprüft, nach welcher Vergütungstabelle Sie vergütet werden. Die Durchführung eines Vergütungsfeststellungsverfahrens können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Über das Ergebnis des Verfahrens müssen Sie Ihre Stammbehörde informieren.

Verfahrensablauf

Berufliche Betreuende müssen der Stammbehörde das Ergebnis ihres Vergütungsfeststellungsverfahrens schriftlich mitteilen.

  • Übermitteln Sie die relevanten Informationen an die zuständige Stammbehörde.
Voraussetzungen
  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
  • Sie haben ein Vergütungsfeststellungsverfahren abgeschlossen.
Welche Gebühren fallen an?
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