Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

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Frau A. Perbandt (u.a. Antragserfordernisse Buchstaben A-G, L-R, T-Z)Standort anzeigen
Amt / Bereich
50 - Geschäftsbereich Soziales50.2 - Finanzen und sonstige Leistungen50.24 - Wohngeld / BAföG
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 7
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2484
Frau A. Meyer (Sachbearbeitung Buchstaben A-G, I-Ko, W, X)Standort anzeigen
Amt / Bereich
50 - Geschäftsbereich Soziales50.2 - Finanzen und sonstige Leistungen50.24 - Wohngeld / BAföG
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 7
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2320
E-Mail:
Herr Y. Müller (Sachbearbeitung Buchstaben Kr-R, T-V, Y-Z)Standort anzeigen
Amt / Bereich
50 - Geschäftsbereich Soziales50.2 - Finanzen und sonstige Leistungen50.24 - Wohngeld / BAföG
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 7
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2475
E-Mail:
Frau C. Becker (Sachbearbeitung Buchstabe H, S)Standort anzeigen
Amt / Bereich
50 - Geschäftsbereich Soziales50.2 - Finanzen und sonstige Leistungen50.24 - Wohngeld / BAföG (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 7
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2450
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.
Verfahrensablauf
  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.
An wen muss ich mich wenden?

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Zuständige Stelle

Sollten Sie im Gebiet der Stadt Helmstedt wohnen (Helmstedt, Emmerstedt, Barmke, Büddenstedt, Offleben und Ortsteile), ist die Wohngeldstelle der Stadt Helmstedt, Markt 1 in 38350 Helmstedt (https://www.stadt-helmstedt.de/) für Ihren Wohngeldantrag zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Wohngeldstelle der Stadt Helmstedt (Tel.: 05351-17-2130).

Für alle anderen Orte und Ortsteile des Landkreises Helmstedt ist die Wohngeldstelle des Landkreises Helmstedt zuständig. In diesem Fall können Sie einen Wohngeldantrag in der Wohngeldstelle des Landkreises Helmstedt stellen.

Voraussetzungen
  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Anträge / Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Was sollte ich noch wissen?

Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.

Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Verfügung: