Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
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bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
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bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
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bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Änderungen in der Zulassungsstelle: Kein Zutritt ohne Kennzeichenschilder
Damit den COVID19-Maßnahmen, insbesondere der Reduzierung des persönlichen Kontakts auf ein Minimum, bestmöglich Rechnung getragen wird, müssen Bürger die Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bereits vor dem Erscheinen zum Termin in der KFZ-Zulassungsstelle prägen lassen.
Dazu ist es nötig, dass man sich für die gewünschte Zulassung vorher ein Kennzeichen reserviert (www.helmstedt.de oder 05351/121-1000) oder sich unter 05351/121-1000 ein Kennzeichen aus der Reihe zuteilen lässt (sofern ein Wunschkennzeichen nicht erwünscht ist).
Schilderpräger fertigen die Kennzeichen ohne den von der KFZ-Zulassungsstelle ausgestellten Prägezettel an.
Wird dennoch ohne Kennzeichenschilder vorgesprochen, erfolgt keine Bearbeitung, sondern es muss unter 05351/121-1000 ein neuer Termin vereinbart werden.

