Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

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Frau N. GeorgStandort anzeigen
Amt / Bereich
KFZ-Zulassungsangelegenheiten
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 6
Südstr. 10
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1398
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Änderungen in der Zulassungsstelle: Kein Zutritt ohne Kennzeichenschilder

Damit den COVID19-Maßnahmen, insbesondere der Reduzierung des persönlichen Kontakts auf ein Minimum, bestmöglich Rechnung getragen wird, müssen Bürger die Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bereits vor dem Erscheinen zum Termin in der KFZ-Zulassungsstelle prägen lassen. 

Dazu ist es nötig, dass man sich für die gewünschte Zulassung vorher ein Kennzeichen reserviert (www.helmstedt.de oder 05351/121-1000) oder sich unter 05351/121-1000 ein Kennzeichen aus der Reihe zuteilen lässt (sofern ein Wunschkennzeichen nicht erwünscht ist).

Schilderpräger fertigen die Kennzeichen ohne den von der KFZ-Zulassungsstelle ausgestellten Prägezettel an. 

Wird dennoch ohne Kennzeichenschilder vorgesprochen, erfolgt keine Bearbeitung, sondern es muss unter 05351/121-1000 ein neuer Termin vereinbart werden. 

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Voraussetzungen
  • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

  • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
    • Datenbestätigung
  • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
    • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
  • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
    • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
  • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
    • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

Bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
  • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Bei Zulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis
Welche Gebühren fallen an?

30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen

12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

§ 58 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)