Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

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51.5 - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ)
51 - Geschäftsbereich JugendBraunschweiger Straße 25
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2010
Telefax: +49 5351 121-1613
E-Mail:

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
10:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00
Dienstag
14:00 - 16:00
Mittwoch
10:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00
Donnerstag
10:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00
Freitag
10:00 - 12:00


Allgemeine Informationen

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständige Stelle wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

Verfahrensablauf

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

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Zuständige Stelle

Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Voraussetzungen

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