Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen. Dazu können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein beantragen.
Falknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen
| Frau G. Paxmann | |
| Amt / Bereich 32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr › 32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht › 32.13 - Jagd / Waffen / Gewerbe › 32.131 - Jagd und Waffen Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1 Südertor 6 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1120 E-Mail: waffen@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Tagesjagdschein beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Falknerprüfung
Welche Gebühren fallen an?
- :20,00 EUR
Zu der Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro kommt die Jagdabgabe in Höhe von 10 Euro hinzu.
Die Kosten setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen und betragen 30,00 Euro.
Die Kosten sind vor Ausstellung des Jagdscheins zu überweisen. Geben Sie bitte den Verwendungszweck „Jagdschein“ an.
Bankverbindungen:
Postbank Hannover
IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04
BIC: PBNKDEFF
Nord/LB Landessparkasse Helmstedt
IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20
BIC: NOLADE2HXXX
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
| Antrag Erteilung eines Jagdscheins (458 kB) |

