Der Landkreis Helmstedt hat zum 01.10.2024 die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen im Bereich Kultur angepasst. Damit sollen neue Wege eingeschlagen und die kulturelle Arbeit im Landkreis attraktiver gemacht werden. Es sollen Anreize geschaffen werden, die es ohne finanzielle Zuwendungen nicht geben würde. Kulturschaffenden soll eine finanzielle Unterstützung für Ihre Projekte/Maßnahmen gegeben werden.
Fördermittelrichtlinie Kultur
| Herr C. Ulrich | |
| Amt / Bereich 40 - Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport › 40.2 - Kultur (Leitung) Landkreis Helmstedt, Kreishaus 9 Schöninger Str. 9 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1477 E-Mail: kultur@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Laut Richtlinie werden 30% der zuwendungsfähigen Kosten, max. aber 2.000,00 € pro Jahr als Fehlbedarfsfinanzierung ausgezahlt. Des Weiteren kann eine kontinuierliche Kleinförderung über 3 Jahre bis max. 30% der zuwendungsfähigen Kosten, max. aber 1.000,00 € pro Jahr beantragt werden. Die Anträge sind bis zum 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Landkreis Helmstedt
Zuständige Stelle
Geschäftsbereich 40 - Schule, Kultur und Sport
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind bis zum 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen.
Rechtsgrundlage
Fördermittelrichtlinie Kultur des Landkreises Helmstedt

