Frühförderung behinderter Kinder

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50.42 - Eingliederungshilfe KinderStandort anzeigen
50 - Geschäftsbereich SozialesConringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2447
Telefax: +49 5351 121-2601
E-Mail:

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
geschlossen
Freitag
09:00 - 12:00

sowie nach telefonischer Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Damit können Kontakte weiterhin reduziert und unnötige Wartezeiten vermieden werden.

Allgemeine Informationen

Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Auskünfte erteilt das jeweilige Beratungs- und Früherkennungsteam, die interdisziplinäre Frühförderstelle, die heilpädagogische Frühförderstelle oder die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als örtliche Träger der Sozialhilfe.

Welche Gebühren fallen an?

Die Leistung ist für die Kinder kostenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen, insbesondere bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie