Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

Ansprechpartner/in
Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-0
Telefax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-helms­tedt.de
Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00
Dienstag
09:00 - 12:00
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
09:00 - 12:00
Freitag
09:00 - 12:00

Achtung: Unterschiedliche Öffnungszeiten der verschiedenen Geschäftsbereiche.

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Allgemeine Informationen

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Stadt Helmstedt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.