Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Ansprechpartner/in
| Landkreis Helmstedt | |
| Südertor 6 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-0 Telefax: +49 5351 121-1600 E-Mail: kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.deHomepage: https://www.landkreis-helmstedt.de | Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00 Achtung: Unterschiedliche Öffnungszeiten der verschiedenen Geschäftsbereiche. Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Stadt Helmstedt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
