Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Heimbetreuung
| 50.12 - Hilfe zur Pflege | |
| 50 - Geschäftsbereich SozialesConringstraße 27 - 30 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-2454 Telefax: +49 5351 121-2601 E-Mail: pflege@landkreis-helmstedt.de | Allgemeine Sprechzeiten:
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| Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Damit können Kontakte weiterhin reduziert und unnötige Wartezeiten vermieden werden. | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.
Zuständige Stelle
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.

